Wägetechnik: Glossar und Know-How
Letztes Update dieser Seite: 30.01.2012
Hinweise:
- Das Glossar wird laufend erweitert.
- Die Erklärungen beziehen sich auf Digitalwaagen.
- Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Index
- ACAI
- Automatische Verbesserung der Zählgenauigkeit
- Bauartzulassung
- Digitalwaage
- Eichwert "e"
- Fehlergrenzen für geeichte Waagen nach Richtlinie 2009/23/EG (vormals 90/384/EWG)
- Fehlergrenzen für Gewichte (Justiergewichte, Prüfgewichte, Kalibriergewichte) nach OIML R111
- Genauigkeitsklasse
- Höchstlast (auch Kapazität, Max.)
- Kapazitätsanzeige
- Mindestlast
- Mindeststückgewicht
- Negative Kontrollwägung (auch Take-away-Wägung)
- RS-232 (auch EIA-232, serielle Schnittstelle) an Waagen
- Stabilitätsanzeige
- Tarafunktion (auch Zuwiegefunktion)
- Taschenwaage
- Überlastung
- Überlastschutz (auch Überlastungsschutz, Überlastsicherung)
- Unterflurwägung
- USB-Schnittstelle an Waagen
- Verkehrsfehlergrenzen für geeichte Waagen
- Waage
- Waage, eichfähig
- Waage, geeicht
- Waage, nichtselbsttätig
- Zählwaage
- Ziffernschritt "d" (auch Ablesbarkeit, Teilungswert)
- ACAI
- ACAI steht für Automatic Counting Accuracy Improvement und bedeutet "automatische Verbesserung der Zählgenauigkeit".
- Automatische Verbesserung der Zählgenauigkeit
- Funktion zur schrittweisen Berechnung eines möglichst genauen durchschnittlichen Stückgewichts bei Zählwaagen (und manchen Waagen mit Zählfunktion).
- Grundsätzliche Funktionsweise:
- Ein erstes (ungefähres) durchschnittliches Stückgewicht wird anhand einer bekannten Anzahl an Teilen (Referenzmenge) bestimmt.
- Anstatt nun sofort die gesamte zu zählende Menge an Teilen auf die Waage zu legen, wird - ohne zu zählen - schrittweise die Menge erhöht, wobei die Waage jeweils das durchschnittliche Stückgewicht neu berechnet. Üblicherweise dürfen in jedem Schritt ungefähr so viele Teile auf die Waage gelegt werden, wie sich dort bereits befinden (bei manchen Herstellern auch nur maximal so viele).
- Bauartzulassung
- Die Bescheinigung über die EG-Bauartzulassung wird am Ende der EG-Baumusterprüfung ausgestellt und bescheinigt, dass das Baumuster den Bestimmungen der Richtlinie 2009/23/EG (vormals 90/384/EWG) entspricht:
- Diese Bescheinigung enthält [...] gegebenenfalls die Voraussetzungen für ihre Gültigkeit, die erforderlichen Angaben zur Identifizierung der zugelassenen Waage und erforderlichenfalls eine Beschreibung ihrer Funktionsweise. Die relevanten technischen Unterlagen wie Zeichnungen und Schemata sind der Bescheinigung beizufügen. (Richtline 2009/23/EG Anhang II Nr. 1.4).
- Waagen mit Bauartzulassungen sind prinzipiell zur Eichung zugelassen.
- Ein Beispiel für eine Bauartzulassung finden Sie hier: Bauartzulassung A&D SJ.
- Digitalwaage
- Eine Waage,
bei welcher der Messwert durch stufenweise Verarbeitung des Messsignals ermittelt wird
(vgl. DIN 1319-2) und auf einer Ziffernanzeige erscheint. - Siehe auch: Ziffernschritt
- Bei allen Waagen in unserem Shop handelt es sich um Digitalwaagen.
- Eichwert "e"
- Der Eichwert ist der kleinste bei der Eichung geprüfte Ziffernschritt und der entscheidende Wert für die Bestimmung der zulässigen Fehlergrenzen.
- Bei Waagen der Klasse III
(Handelswaagen) sind Eichwert "e" und Ziffernschritt
"d" identisch (e = d), bei
Waagen der Klasse II beträgt der Eichwert häufig das Zehnfache
des Ziffernschritts (e = 10d), bei Waagen der Klasse I bis zu
100d. Der kleinste überhaupt mögliche Eichwert beträgt 0,001g (1mg).
Die "nicht geprüften" Ziffern müssen bei Waagen der Klasse I und
II mit d<e auf dem Display und beim Ausdruck gekennzeichnet
werden. Im Beispiel unten sind die letzten zwei Ziffern auf dem
Display der
geeichten Analysenwaage A&D GR-202-EC (Klasse I)
eingeklammert (e=1mg, d bis zu 0,01mg):

- Unser Tipp: Beachten Sie bei geeichten Waagen nicht nur den Ziffernschritt "d", sondern auch den Eichwert "e", da dieser für die zulässigen Fehlergrenzen (Messabweichungen) maßgeblich ist.
- Fehlergrenzen für geeichte Waagen nach Richtlinie 2009/23/EG (vormals 90/384/EWG)
-
Belastung Fehlergrenze Klasse I Klasse II Klasse III Klasse IIII 0 ≤ m ≤ 50 000 e 0 ≤ m ≤ 5 000 e 0 ≤ m ≤ 500 e 0 ≤ m ≤ 50 e ± 0,5 e 50 000 e < m ≤ 200 000 e 5 000 e < m ≤ 20 000 e 500 e < m ≤ 2 000 e 50 e < m ≤ 200 e ± 1,0 e 200 000 e < m 20 000 e < m ≤ 100 000 e 2 000 e < m ≤ 10 000 e 200 e < m ≤ 1 000 e ± 1,5 e - In der Tabelle steht e steht für den Eichwert der Waage, m für die Belastung.
- Bei der Eichung darf der Anzeigefehler die oben angegebene Fehlergrenze nicht übersteigen (Eichfehlergrenze). Beim Einsatz der Waage gelten die Verkehrsfehlergrenzen, diese betragen das Doppelte der Eichfehlergrenzen. Bei digitaler Anzeige ist der Anzeigefehler um den Auf- bzw. Abrundungsfehler zu korrigieren.
- Die Fehlergrenzen gelten für den Nettowert und den Tarawert bei allen möglichen Belastungen, mit Ausnahme von Taraeingabewerten.
- Fehlergrenzen für Gewichte (Justiergewichte, Prüfgewichte, Kalibriergewichte) nach OIML R111
- Maximale zulässige Abweichungen vom Nominalwert (Fehlergrenzen, Toleranzen) für Gewichte der Genauigkeitsklasse E2, F1, M1 und M3:
-
Nominalwert Klasse E2 Klasse F1 Klasse M1 Klasse M3 10kg ± 16mg ± 50mg ± 500mg ± 5g 5kg ± 8,0mg ± 25mg ± 250mg ± 2,5g 2kg ± 3,0mg ± 10mg ± 100mg ± 1g 1kg ± 1,6mg ± 5,0mg ± 50mg ± 0,5g 500g ± 0,8mg ± 2,5mg ± 25mg ± 250mg 200g ± 0,3mg ± 1,0mg ± 10mg ± 100mg 100g ± 0,16mg ± 0,5mg ± 5,0mg ± 50mg 50g ± 0,10mg ± 0,3mg ± 3,0mg ± 30mg 20g ± 0,08mg ± 0,25mg ± 2,5mg ± 25mg 10g ± 0,06mg ± 0,20mg ± 2,0mg ± 20mg 5g ± 0,05mg ± 0,16mg ± 1,6mg ± 16mg 2g ± 0,04mg ± 0,12mg ± 1,2mg ± 12mg 1g ± 0,03mg ± 0,10mg ± 1,0mg ± 10mg - Die komplette Tabelle mit allen Klassen finden Sie in der OIML-Empfehlung R111 (PDF).
- Laut OIML sind die verschiedenen Klassen für folgende Zwecke
vorgesehen (Auszug):
- Klasse E2: Zur Verwendung mit Waagen der Genauigkeitsklasse I und zum Prüfen von Gewichten der Klasse F1.
- Klasse F1: Zur Verwendung mit Waagen der Genauigkeitsklasse I (Feinwaagen) oder II (Präzisionswaagen) und zum Prüfen von Gewichten der Klasse F2.
- Klasse M1: Zur Verwendung mit Waagen der Genauigkeitsklasse III (Handelswaagen) und zum Prüfen von Gewichten der Klasse M2.
- Klasse M3: Zur Verwendung mit Waagen der Genauigkeitsklasse III (Handelswaagen) und IIII (Grobwaagen).
- Zur Auswahl der passenden Klasse wird häufig auch folgende Vorgehensweise verwendet:
- Wählen Sie einen Nominalwert möglichst nah an der Höchstlast der Waage (sofern Sie ein Gewicht zum Justieren und nicht nur zum Prüfen der Waage suchen, beachten Sie bitte die Angabe zu den erforderlichen Justiergewichten in der Bedienungsanleitung).
- Wählen Sie innerhalb der Reihe dann ein Gewicht, dessen maximale Abweichung höchstens dem Ziffernschritt (d) der Waage entspricht.
- Genauigkeitsklasse
- Eichfähige Waagen werden in vier Genauigkeitsklassen eingeteilt:
-
Klasse I:
Feinwaage -
Klasse II:
Präzisionswaage -
Klasse III: Handelswaage -
Klasse IIII:
Grobwaage
-
-
Klasse Eichwert (e) Mindestlast (Min) Anzahl der Eichwerte
n = Max/eMindestwert Mindestwert Höchstwert Klasse I 0,001g ≤ e 100 e 50 000 - Klasse II 0,001g ≤ e ≤ 0,05g 20 e 100 100 000 0,1g ≤ e 50 e 5 000 100 000 Klasse III 0,1g ≤ e ≤ 2g 20 e 100 10 000 5g ≤ e 20 e 500 10 000 Klasse IIII 5g ≤ e 10 e 100 1 000 - *Bei Waagen der Klassen I und II wird in Spalte Mindestlast der Eichwert "e" durch den Teilungswert "d" ersetzt ("Waage mit Hilfsanzeigeeinrichtung").
- Grobwaagen sind nur für einige spezielle Verwendungen zulässig, üblicherweise muss (mindestens) eine Waage der Klasse III (Handelswaage) eingesetzt werden. Beachten Sie bei der Auswahl einer geeigneten geeichten Waage bitte auch immer die Mindestlast.
- Höchstlast (auch Kapazität, Max.)
- Obere Grenze des Wägebereichs. Gibt an, welche Masse die Waage maximal bestimmt (bei Mehrbereichswaagen gilt dies für die Höchstlast des letzten Wägebereichs). Wird die Höchstlast um mehr als 9 Eichwerte überschritten (Max + 9 e), erfolgt bei eichfähigen Waagen keine Anzeige mehr.
- Vorsicht: Die Überschreitung der Höchstlast (Überlastung) kann zu Schäden an der Waage führen.
- Unser Tipp: Denken Sie bei der Auswahl der passenden
Waage nicht nur an die Masse des schwersten Wägeguts, sondern auch an
möglicherweise höhere Belastungen z.B. durch:
- Dynamische Belastungen, Stoßkräfte: Entstehen, wenn das Wägegut auf die Waage fallen gelassen wird. Bei schweren Wägegütern kann dadurch die Tragfähigkeit der Waage überschritten werden, selbst wenn die Masse des Wägeguts unter der Höchstlast liegt.
- Versehentliche Überlastung: Durch Unachtsamkeit wird die Höchstlast gerade in hektischen Situationen schnell überschritten, so z.B. wenn zwei Pakete statt einem auf die Waage gestellt werden oder eine Person versehentlich auf eine Plattformwaage tritt.
- Unsachgemäße Lagerung: Im ausgeschalteten Zustand fällt die Überschreitung der Höchstlast häufig nicht auf.
- Kapazitätsanzeige
- Grafische Darstellung des Bruttogewichts im Verhältnis zur Höchstlast der Waage.
- Beispiel: Kapazitätsanzeige (Balken unter den Ziffern) von 0% bis 100% der Höchstlast bei der
Kontrollwaage Adam CBK:

- Mindestlast
-
- Mindestlast bei eichfähigen / geeichten Waagen (Anhang I Nr. 2.1 Tabelle 1 der RL 2009/23/EG)
- Untere Grenze des eichfähigen Wägebereichs. Die Waage zeigt zwar auch Werte unterhalb der Mindestlast an, diese zählen dann aber nicht mehr als geeicht.
- Die Mindestlast ist in der Nähe des Displays und auf dem Typenschild angegeben und wird anhand der Genauigkeitsklasse und des Eichwerts* bestimmt:
-
Klasse Eichwert Mindestlast I 0,001g ≤ e 100e II 0,001g ≤ e ≤ 0,05g 20e II 0,1g ≤ e 50e III 0,1g ≤ e ≤ 2g und 5g ≤ e 20e IIII 5g ≤ e 10e - *Bei Waagen der Klassen I und II wird in Spalte 3 der Eichwert "e" durch den Teilungswert "d" ersetzt, sofern diese Werte nicht ohnehin identisch sind ("Waage mit Hilfsanzeigeeinrichtung").
- Bei Waagen der Klassen II und III zur Ermittlung eines Beförderungstarifs wird die Mindestlast auf 5e verringert.
- Für eichpflichtige Zwecke dürfen geeichte Waagen nicht unterhalb der Mindestlast betrieben werden, da der zulässige Fehler in diesem Bereich im Verhältnis zu der Masse des Wägeguts zu hoch wäre. Entscheidend ist dabei immer das Nettogewicht (z.B. bei Rezepturen von Arzneimitteln das Nettogewicht jedes Bestandteils).
- Beispiel Goldwaage: Der kleinste mögliche Eichwert für Waagen der Klasse III beträgt 0,1g, die kleinste mögliche Mindestlast dementsprechend 2g. Falls Sie nicht mit Gold unter 2g handeln, dürften Sie diese Waage einsetzen. Üblicherweise kommt allerdings eine Waage der Klasse II mit einer niedrigeren Mindestlast zum Einsatz (z.B. die A&D EK-610i-EC mit d=0,01g und einer Mindestlast von nur 0,5g).
- Mindestlast bei nicht-eichfähigen Waagen
- Bei nicht-eichfähigen Waagen ist die Bedeutung von "Mindestlast"
ohne weitere Erläuterungen unklar. Gemeint sein könnte:
- Die geringste Masse, auf welche die Waage am Nullpunkt überhaupt anspricht.
- Die geringste Masse, mit der eine bestimmte Messunsicherheit nicht überschritten wird (Minimaleinwaage).
- Mindeststückgewicht
- Kleinste Masse, die ein einzelnes Stück haben muss, um von einer Zählwaage gezählt zu werden.
- Das Mindeststückgewicht ist der wichtigste Wert zur Auswahl der passenden Zählwaage (noch vor der Höchstlast). Generell gilt: Je weiter das tatsächliche Stückgewicht über dem Mindeststückgewicht liegt, desto genauer (fehlerfreier) wird die Waage zählen.
- Der Begriff Mindeststückgewicht kann unterschiedlich
interpretiert werden:
- Empfohlenes Mindeststückgewicht
- Ab diesem Stückgewicht sollte die Zählwaage (nach Ansicht des Herstellers) in einer optimalen Umgebung (!) fehlerfrei oder nahezu fehlerfrei zählen können.
- Aufgrund des erheblichen Interpretationsspielraums hat dieser Wert beim Vergleich von Waagen verschiedener Hersteller nur eine eingeschränkte Aussagekraft.
- Technisch minimal mögliches Stückgewicht
- Hierfür wird einfach die Höchstlast durch die interne Auflösung geteilt, das Mindeststückgewicht entspricht dann einem diskreten Wert ("count") des A/D-Wandlers. Von einer fehlerfreien Zählung ist die Waage bei diesem Stückgewicht allerdings weit entfernt, es sollte nur zum Vergleich mit anderen Zählwaagen verwendet werden.
- Negative Kontrollwägung
- Kontrollwägung bei Entnahme des Wägeguts von einer Waage. Die Waage überprüft, ob die entnommene Masse innerhalb vorher festgelegter Grenzen liegt und zeigt dies auf dem Display, über Signalleuchten oder akustisch an.
- Vorteil gegenüber der normalen (positiven) Kontrollwägung ist, dass das zur kontrollierende Objekt nicht in einem zusätzlichen Arbeitsschritt auf die Waage gelegt werden muss. Vielmehr findet die Kontrollwägung gleichzeitig mit der ohnehin erforderlichen Entnahme (Portionierung) statt.
- Das folgende Video zeigt die negative Kontrollwägung in Verbindung mit der Auto-Tara-Funktion bei der Abfüllwaage/Kontrollwaage A&D FS-i. Wenn die gewünschten 200g entnommen wurden, leuchtet die Kontrolleuchte grün auf:
- Die folgenden Waagen in unserem Sortiment unterstützen die negative Kontrollwägung:
- A&D FS-i, auch als geeichte Waage verfügbar
- A&D SW
- Adam CBK, auch als geeichte Waage verfügbar (ohne Auto-Tara)
- Ohaus FD (geeicht)
- Ohaus Valor 5000 (geeicht)
- RS-232 (auch EIA-232, serielle Schnittstelle) an Waagen
- Standard für eine serielle Schnittstelle, die an vielen Computer vorhanden ist oder sich einfach durch einen USB/RS-232-Schnittstellenwandler nachrüsten lässt. Die Datenübertragung erfolgt asynchron in Wörtern aus üblicherweise 7 oder 8 Datenbits pro ASCII-Zeichen.
- Neben der Datenübertragung an einen Computer ermöglicht die RS-232-Schnittstelle auch den Anschluss eines (seriellen) Druckers oder anderer Geräte wie z.B. einer Zweitanzeige an einer Waage.
- Sofern die Waage mit einer bidirektionalen Schnittstelle ausgestattet ist, kann sie auch verschiedene Befehle entgegennehmen (je nach Modell) und so z.B. von einem entfernt aufgestellten Computer oder einem Bediengerät gesteuert werden.
- Alle Waagen mit serienmäßiger oder optionaler RS-232-Schnittstelle können Sie sich hier anzeigen lassen.
- Die RS-232-Schnittstellen verschiedener
Waagen können sich in den folgenden Punkten unterscheiden
(beachten Sie daher bitte immer die Angaben in der
Artikelbeschreibung der jeweiligen Waage):
- Physische Ausführung der Schnittstelle: Häufig als 9-polige D-Sub-Buchse (DE9F oder DE9M), teils aber auch andere Ausführungen, die einen speziellen Steckverbinder erforderlich machen.
- Kabel: Manche Waage benötigen ein 1:1 geschaltetes Kabel, andere ein handelsübliches Nullmodemkabel und in manchen Fällen müssen herstellerspezifische Kabel verwendet werden, die oft vergleichsweise teuer sind.
- Schnittstellenparameter (Bits/Sekunde, Datenbits, Stoppbits und Parität): Diese Einstellung können bei manchen Waagen geändert werden, bei anderen sind sie fest vorgegeben (die Anpassung muss dann am verbundenen Gerät erfolgen, was bei einem Computer kein Problem ist, bei seriellen Druckern oder anderen "exotischen" Geräten allerdings manchmal schon).
- Übertragungsmodus: Grundsätzlich möglich sind hier die kontinuierliche Übertragung. die Datenübertragung auf Tastendruck ("Print") und die Übertragung auf Abruf im bidirektionalen Befehlsmodus. Nicht alle Waage beherrschen alle Modi.
- Datenformat: Der Umfang der übertragenen Informationen und deren Datenformat unterscheidet sich bei verschiedenen Waagen erheblich. Selbst bei Verwendung des passenden Kabels, der richtigen Schnittstellenparameter und eines geeigneten Übertragungsmodus ist daher die erfolgreiche Kommunikation noch nicht garantiert. Beim Anschluss an einen Computer müsste aber zumindest die Kommunikation mit einem Terminalprogramm (wie z.B. HTerm) funktionieren, viele Waagenhersteller bieten auch eigene Datenerfassungsprogramme an. Vorsicht ist dagegen geboten, wenn Sie eine bestehende Software zum Empfang und der Verarbeitung der Daten verwenden wollen, diese muss möglicherweise an das neue Datenformat angepasst werden.
- Anschluss geeichter Waagen mit RS-232-Schnittstelle an einen Computer: Hier sind eichrechtliche Vorschriften zu beachten, einen ersten Überblick erhalten Sie im Dokument "Informationen für Betreiber von EDV-Anlangen an Waagen" (PDF). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Eichamt (Eichämter in Deutschland; Luxemburg; Informationen für weitere Länder).
- Stabilitätsanzeige
- Symbol im Display einer Waage, erscheint sobald das angezeigte Gewicht stabil ist und abgelesen werden kann.
- Tarafunktion (auch Zuwiegefunktion)
- Stellt die Anzeige der Waage wieder auf null, obwohl sich ein Objekt auf der Waage befindet.
- Notwendig, um z.B. das Gewicht eines Behälters
unberücksichtigt zu lassen und nur das Nettogewicht des Wägeguts
anzuzeigen:

- Sehr nützlich ist die Tarafunktion auch bei der Zugabe von Zutaten von Rezepten (mehrfache Betätigung, Zuwiegefunktion).
- Taschenwaage
- Eine Taschenwaage ist eine sehr kompakte Waage für den mobilen Einsatz.
- Die Größe einer Taschenwaage reicht von einer Streichholzschachtel bis zu einem Smartphone. Üblicherweise liegt die Höchstlast zwischen 100g und 1000g sowie der Ziffernschritt zwischen 0,01g und 0,2g. Taschenwaagen werden mit Batterien (Knopfzellen, AA, AAA) oder Akkus betrieben.
- Auch wenn viele Taschenwaagen sich problemlos in der Hand halten lassen, müssen sie zum Wiegen auf einer stabilen Oberfläche stehen.
- Da eine Taschenwaage typischerweise Erschütterungen und wechselnden Umgebungsbedingungen (Standort, Temperatur) ausgesetzt wird, ist es besonders wichtig, die Waage regelmäßig mit einem Justiergewicht zu überprüfen (kalibrieren) und - falls erforderlich - zu justieren.
- Auf dem früher von dem japanischen Hersteller Tanita dominierten Markt tummeln sich mittlerweile zahlreiche Händler, Hersteller und Marken mit einer enormen Vielfalt von Modellen aller Preis- und Qualitätsklassen.
- Es gibt übrigens (soweit wir wissen) bisher keine geeichte Taschenwaage: Die technischen und eichrechtlichen Anforderungen sind auf so kleinem Raum nicht umsetzbar. Eine Alternative für den mobilen geeichten Einsatz ist in Deutschland die Dreibereichswaage (Klasse III) A&D EW-i-EC bzw. generell für alle Länder die Präzisionswaage A&D FZ-i-EC mit interner Justierung.
- Überlastung
- Überschreitung der Höchstlast.
- Siehe auch: Überlastschutz
- Überlastschutz (auch Überlastungsschutz, Überlastsicherung)
- Mechanische Vorrichtung, welche die auf die Wägezelle(n) einwirkende Kraft im Überlastungsfall begrenzen soll.
- Hinweis: Ein Überlastschutz kann aus folgenden
Gründen keinen 100%igen Schutz gegen Beschädigungen bieten:
- Nicht in Lastrichtung einwirkende Kräfte (Scherkräfte) werden üblicherweise nicht begrenzt.
- Der Überlastschutz selbst oder andere Bauteile der Waage (z.B. der Waagschalenträger) können bei hohen Überlastungen beschädigt werden.
- Je nach Bauart und Einstellung greift der Überlastschutz erst bei hohen Überlastungen, so dass durch wiederholte Überlastung Schäden an der Wägezelle entstehen können.
- Unterflurwägung
- Bei der Unterflurwägung wird das Wägegut unter der Waage hängend gewogen. Hierzu muss an der Unterseite der Waage einen Unterflurwägehaken angebracht werden können. Dieser ermöglicht die Krafteinwirkung auf die Wägezelle.
- Mögliche Gründe für die Unterflurwägung:
- Voluminöse Objekte, die nicht auf die Wägeplatte passen.
- Magnetische Wägegüter, die von der Wägezelle ferngehalten werden müssen.
- Dichtebestimmung durch Wiegen in der Luft und in Wasser.
- Beispiel: Unterflurwägung bei der
Präzisionswaage A&D EJ und Wägehaken (genau genommen eine Öse):

- USB-Schnittstelle an Waagen
- Waagen mit USB-Schnittstelle lassen sich zur Datenübertragung an einen Computer anschließen.
- Zahlreiche Hersteller bieten mittlerweile neben Waagen mit der älteren RS-232-Schnittstelle auch Wagen mit USB-Anschluss an. Hierbei gibt es 3 Arten von USB-Schnittstellen:
- RS-232-Emulation: Die Waage verfügt über einen eingebauten USB/RS-232-Wandler, d.h. sie wird über USB angeschlossen, aber wie eine Waage mit RS-232-Schnittstelle angesprochen. Software zur Datenerfassung über RS-232 kann somit weiterverwendet werden.
- HID (Human Interface Device): Die Waage wird vom Computer als Eingabegerät (Tastatur) erkannt, die übertragenen Messwerte können in jedem beliebigen Programm "eingetippt" werden. Die bidirektionale Kommunikation (Steuerung der Waage vom Computer) ist mit dieser Methode allerdings nicht möglich. Alle Waagen von A&D mit USB-Schnittstelle verwenden diese Methode.
- Eigener USB-Treiber: Art und Umfang der Datenübertragung bei Waagen mit eigenem USB-Treiber ist vom Modell und Hersteller abhängig.
- Alle Waagen mit USB-Schnittstelle können Sie sich hier anzeigen lassen.
- Beim Anschluss geeichter Waagen an einen Computer sind eichrechtliche Vorschriften zu beachten, einen ersten Überblick erhalten Sie im Dokument "Informationen für Betreiber von EDV-Anlangen an Waagen" (PDF). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Eichamt (Eichämter in Deutschland; Luxemburg; Informationen für weitere Länder).
- Verkehrsfehlergrenzen für geeichte Waagen
- Die Verkehrsfehlergrenzen betragen das Doppelte der Fehlergrenzen bei der Eichung und geben den beim Betrieb einer geeichten Waage maximal zulässigen Fehler an.
- Waage
Ein Messgerät zur Bestimmung der Masse eines Körpers auf der Grundlage der auf diesen Körper wirkenden Schwerkraft; eine Waage kann ferner dazu dienen, andere mit der Masse verbundene Größen, Mengen, Parameter oder Merkmale zu bestimmen
(Richtline 2009/23/EG Art. 2 Nr. 1).- Waage, eichfähig
- Nichtselbsttätige eichfähige Waagen entsprechen den Bestimmungen der Richtlinie 2009/23/EG (vormals 90/384/EWG) und verfügen üblicherweise über eine EG-Bauartzulassung, die dies bescheinigt. Eichfähige Waagen sind damit prinzipiell zur Eichung zugelassen und werden nach der (Erst-)Eichung zu geeichten Waagen.
- Weitere ausführliche Informationen zu eichfähigen / geeichten Waagen finden Sie in unseren FAQ.
- Waage, geeicht
- Geeichte Waagen sind eichfähige Waagen, die durch eine "benannte Stelle" (Eichamt oder hierzu berechtigter Hersteller) geeicht wurden. Eine geeichte Waage können Sie somit sofort für eichpflichtige Zwecke einsetzen.
- Alle geeichten Waagen in unserem Shop finden Sie unter "geeichte Waage". Weitere ausführliche Informationen zu eichfähigen / geeichten Waagen finden Sie in unseren FAQ.
- Waage, nichtselbsttätig
- Eine nichtselbsttätige Waage erfordert beim Wägen das Eingreifen einer Bedienungsperson. Üblicherweise müssen wenigstens die folgenden Bedienungsschritte manuell durchgeführt werden: Einschalten, Auflegen des Wägeguts, Ablesen des Gewichts und Entfernen des Wägeguts.
- Bei allen Waagen in unserem Shop handelt es sich um nichtselbsttätige Waagen.
- Zählwaage
- Eine Zählwaage berechnet die Stückzahl, indem das Gesamtgewicht durch das (durchschnittliche) Stückgewicht geteilt wird.
- Je nach Modell kann das Stückgewicht anhand einer bekannte Menge bestimmt, aus dem Speicher abgerufen oder direkt eigegeben werden.
- Moderne Zählwaagen verfügen über eine Funktion zur automatischen Verbesserung der Zählgenauigkeit, welche das durchschnittliche Stückgewicht schrittweise genauer bestimmt.
- Ziffernschritt "d" (auch Ablesbarkeit, Teilungswert)
- Kleinste ablesbare Massedifferenz, d.h. bei einer Digitalwaage die Differenz zwischen zwei aufeinanderfolgenden Anzeigeschritten.
- Beispiel
Taschenwaage SD-120 mit Ziffernschritt 0,05g:
Auf
folgt als nächstmöglicher Wert
Gramm. Die Differenz ist der Ziffernschritt von 0,05g. Alle
zwischen den möglichen Ziffernschritten liegende Messwerte
werden gerundet. - Siehe auch: Eichwert