Häufig gestellte Fragen

Letztes Update dieser Seite: 17.01.2024

Wer wir sind

Über Smartlux und waagen.lu
Dieser Onlineshop wird von der Smartlux GmbH betrieben. Unser Unternehmen wurde 2002 in Itzig (Luxemburg) gegründet. Seit 2003 sind wir als Versandhändler für Waagen tätig. Im Oktober 2010 sind wir an unsere aktuelle Adresse in Born umgezogen (in direkter Nähe zur deutschen Grenze).
Projektmanager Waagen
Stephan Lechner
Technischer Vertrieb

Als inhabergeführtes Unternehmen mit kurzen Entscheidungswegen können wir flexibel und individuell auf Ihre Wünsche eingehen. Zögern Sie bitte nicht, uns bei Fragen zu der passenden Waage, dem Bestellvorgang oder im Servicefall zu kontaktieren.

Gerne können Sie mir auch direkt eine E-Mail an sl@smartlux.com schreiben.

Wir beziehen alle Waagen direkt von den jeweiligen Herstellern und sind "Kern Premium Consulting Partner" sowie "Ohaus Premier Partner":
Kern Premium Consulting Partner  Ohaus Premier Partner

Unser Shop waagen.lu wurde von Trusted Shops geprüft. Sie können Ihre Bestellung mit dem Trusted Shops Käuferschutz absichern.

Unser Unternehmen ist im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B89939 eingetragen. Wir verfügen über eine Niederlassungserlaubnis (auch Handelsermächtigung genannt) mit der Nr. 100626. Diese Erlaubnis wird vom Mittelstandsministerium erst nach Prüfung der Qualifikation und beruflichen Ehrenhaftigkeit des Geschäftsführers erteilt.

Smartlux ist eine eingetragene Benelux-Marke, Sie können sich unseren Eintrag beim BOIP (Benelux Office for Intellectual Property) anzeigen lassen.

Wir sind Mitglied des Luxemburger Unternehmensverbands "Luxembourg Confederation und Gründungsmitglied der a.s.b.l. ECOTREL.
Luxembourg Confederation  Ecotrel

Zur sicheren Abwicklung Ihrer Zahlungen nutzen wir die Dienste von Stripe, PayPal und Barzahlen. Unser Konto in Deutschland führen wir bei der Volksbank Trier.
Payments powered by Stripe   Pay me securely with any major credit card through PayPal!   Barzahlen - Online bar bezahlen
Unsere Adresse und alle Pflichtangaben finden Sie unter Kontakt / Impressum. Weitere Informationen zu anderen Geschäftsbereichen unseres Unternehmens finden Sie auf unserer Website smartlux.com.

Wir betreiben zudem ein Blog auf waagen.blog mit über 1000 Einzelbesuchern (unique visitors) pro Monat.

Bestellung

In welche Länder liefern Sie?
Wir versenden Waagen in alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und in die Schweiz. Der Versand in andere Länder ist momentan leider noch nicht möglich.
Beachten Sie bitte, dass nicht jede Waage in jedes Land versendet werden kann. Entsprechende Einschränkungen werden auf der Produktseite und während des Bestellvorgangs angezeigt.
Wie kann ich online bestellen?
1. Artikel auswählen und in den Warenkorb legen: Wählen sie auf der Produktseite unten im Abschnitt "Bestellen" das gewünschte Modell aus und legen Sie die gewünschte Menge durch Klick auf die Schaltfläche "in den Warenkorb". Sie finden den Bestell-Abschnitt unter der Artikelbeschreibung und über den technischen Daten:
Waage in den Warenkorb legen
Der Warenkorb wird Ihnen daraufhin angezeigt und Sie können die Menge ändern oder durch Eingabe einer Menge von 0 (null) den Artikel aus dem Warenkorb löschen. Sie erreichen die Warenkorbseite auch jederzeit über den Link oben rechts auf jeder Seite.
2. Weiterer Bestellvorgang (noch 4 Schritte): Wollen Sie die im Warenkorb aufgeführten Artikel bestellen, klicken Sie bitte unten auf der Warenkorbseite auf "Bestellen (noch 4 Schritte). Sie werden dann über eine verschlüsselte Verbindung auf unsere Bestellseite ssl.smartlux.lu weitergeleitet.
In den weiteren Schritten des Bestellvorgangs teilen Sie uns Ihre Anschrift mit, wählen eine Zahlungsart aus und bestimmen, mit welchem Transporteur Ihre Bestellung ausgeliefert werden soll. Am Ende bestätigen Sie nochmals alle Angaben und geben mit einem Klick auf "Kaufen" ein verbindliches Kaufangebot ab. Erst dann wird Ihre Bestellung an uns versendet. Ihre Bestelldetails werden Ihnen danach nochmals angezeigt und per E-Mail zugeschickt.
Direkt nach Ihrer Bestellung können Sie sich für den Trusted Shops Käuferschutz anmelden.
3. Zahlung vornehmen: Sie erhalten von uns umgehend eine weitere E-Mail, mit der wir Ihre Bestellung annehmen und Ihnen - sofern Sie im Voraus zahlen - die notwendigen Informationen zur Bezahlung mitteilen (z.B. unsere Kontoverbindung oder einen Link zu unserem Zahlungsdienstleister für die Online-Zahlung per Kreditkarte). Sie nehmen nun die Zahlung vor. Ihre Kreditkarte bzw. Ihre PayPal-Konto wird sofort belastet.
Wir informieren Sie sowohl über den Zahlungseingang als auch über den Versand der Ware per E-Mail.
Ausnahmen: Bei Zahlung auf Rechnung zahlen Sie erst nach Wareneingang per Überweisung, bei Zahlung per Nachnahme beim Empfang des Pakets.
Korrekturmöglichkeiten
Eventuelle Eingabefehler können Sie jederzeit vor dem Absenden der Bestellung korrigieren. Hilfestellungen dazu finden Sie auf den jeweiligen Seiten.
Warenkorb: Wollen Sie Artikel aus dem Warenkorb löschen, geben Sie einfach "0" als neue Anzahl an und klicken Sie auf "aktualisieren".
Bestellvorgang: Klicken Sie auf die Schaltfläche "Zurück", um zu einem früheren Schritt zurückzukehren und Ihre Eingaben zu korrigieren. Auf der letzten Seite vor dem Absenden der Bestellung können Sie auch durch einen Klick auf die blau hervorgehobenen Links zu der jeweiligen Seite zurückkehren, auf der Sie die Eingaben vorgenommen haben.
Nach der Bestellung: Sollten Sie nach der Bestellung einen Fehler in Ihren Angaben feststellen, kontaktieren Sie uns bitte schnellstmöglich unter der Angabe Ihrer Bestellnummer.
Annahme der Bestellung und Vertragsschluss
Durch Anklicken des Buttons "Kaufen" geben Sie eine verbindliche Bestellung ab. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten per E-Mail zu. Die AGB können sie jederzeit hier einsehen. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet abrufbar.
Wir können Ihre Bestellung innerhalb von 2 Tagen durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware annehmen.

Preise und Zahlungsmöglichkeiten

Preisbestandteile
Unsere Preise enthalten - sofern nicht anders angegeben - keine Mehrwertsteuer (Nettopreise) und verstehen sich zzgl. Versandkosten.
Die folgende Tabelle zeigt, ob wir Ihnen Mehrwertsteuer berechnen:

Sie bestellen als

aus

Unternehmer
 
Verbraucher
 
Luxemburg 17% kein Verkauf möglich
Deutschland
oder einem anderen EU-Land
mit USt-IdNr: 0%*
ohne UST-IdNr:
kein Verkauf möglich
der Schweiz
oder einem anderen Land außerhalb des EU-Gemeinschaftsgebiets
0%**
*  Umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung oder innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft  (siehe unten)
** Kunden außerhalb des EU-Gemeinschaftsgebiets zahlen generell keine MwSt. an uns, sondern ggf. bei der Einfuhr der Sendung.
Wie kann ich eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung erhalten?
Wählen Sie bitte in Schritt 2/5 des Bestellvorgangs aus, dass Sie nicht als Verbraucher bestellen und geben Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ein:
Eingabe der USt-IdNr. für eine steuerfreie innergeimeinschaftliche Lieferung
Hinweis für Kunden aus Deutschland: Die USt-IdNr. ist eine eigenständige Nummer, die Ihnen zusätzlich zur Steuernummer auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern erteilt wird. 
Erhalte ich eine ordnungsgemäße Rechnung?
Sie erhalten von uns mit der Ware eine ordnungsgemäße Rechnung. Sie können auch jederzeit unter Angabe Ihrer Bestellnummer eine Kopie anfordern.
Falls Sie bei Ihrer Bestellung eine abweichende Versandadresse angegeben haben, legen wir der Sendung selbst nur einen Lieferschein bei und schicken Ihnen die Rechnung separat.
Kann ich eine elektronische Rechnung bekommen?
Wir nehmen unter der Identifikationsnummer 9938:lu19421214 an dem europäischen Netzwerk zum Austausch von geschäftlichen Dokumenten PEPPOL teil und können ihnen darüber eine elektronische Rechnung ausstellen. Bitte geben Sie diesen Wunsch mit den notwendigen Informationen als Bemerkung zu Ihrer Bestellung oder in Ihrem Auftrag an.
Muss ich Zoll und Verzollungsgebühren bezahlen?
  • Innerhalb des EU-Gemeinschaftsgebiets (z.B. bei Lieferungen nach Deutschland) fällt selbstverständlich kein Zoll an.
  • Bei Lieferungen an Empfänger außerhalb des EU-Gemeinschaftsgebiets (z.B. Schweiz) können Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und Verzollungsgebühren anfallen.
Wie kann ich bezahlen?
Sie haben in Schritt 3 des Bestellvorgangs die Wahl zwischen den folgenden Zahlungsarten (ausführliche Beschreibung und Bedingungen siehe unten):
Zahlung im Voraus (Vorkasse):
Wir schicken Ihnen nach Prüfung Ihrer Bestellung eine E-Mail mit den für die Zahlung notwendigen Informationen (Bankverbindung oder Link für die sichere Online-Zahlung).
Sie können sich direkt nach Absenden der Bestellung für den Trusted Shops Käuferschutz anmelden.
Für die Zahlung im Voraus können Sie zwischen folgenden Zahlungsarten wählen:
  • VISA, MasterCard oder American Express: Die Belastung Ihrer Kreditkarte erfolgt, sobald Sie die Zahlung online durchgeführt haben.
  • Überweisung auf unser Konto in Deutschland
  • Überweisung auf unser Konto in Luxemburg
  • PayPal
  • Barzahlen in einer der Barzahlen-Partnerfilialen (nur bei einem Gesamtbetrag unter 1000€ und einer Rechnungsadresse in Deutschland möglich).
Zahlung auf Rechnung:
Sie können ohne vorherige Vereinbarung die Zahlung auf Rechnung auswählen, wenn eine der folgenden Optionen auf Sie zutrifft:
  • Großunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten oder mehr als 50 Mio € Jahresumsatz.
  • Arzt, Apotheker, Hebamme oder Krankenhaus (oder ähnliche Einrichtung).
  • Behörde oder öffentliche Einrichtung (auch Schulen, Universitäten).
  • Bestandskunde (d.h. dies ist nicht Ihre erste Bestellung bei uns).
Sie können Ihre Bestellung auf Rechnung online aufgeben, eine entsprechende Option wird Ihnen während des Bestellvorgangs angezeigt. Gerne nehmen wir Ihre Bestellung auf Rechnung auch per Fax, Brief oder E-Mail entgegen (die E-Mail-Adresse muss eindeutig zu Ihrer Organisation gehören).
Wir behalten uns das Recht vor, in Einzelfällen den Auftrag nur gegen Zahlung im Voraus auszuführen oder eine Anzahlung zu verlangen. Sollten Sie vorab ein verbindliches Angebot benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.
Wie funktioniert "Barzahlen"?
Barzahlen - Online bar bezahlen
Bei Auswahl der Zahlungsart "Barzahlen" bezahlen Sie Ihren Einkauf sicher mit Bargeld, ganz ohne Übertragung sensibler Finanzdaten. Mit Barzahlen erhalten Sie nach Vertragsabschluss einen Zahlschein mit Barcode, den Sie sich ausdrucken oder als SMS auf Ihr Handy schicken lassen können. Anschließend bezahlen Sie Ihren Einkauf bei einer Barzahlen-Partnerfiliale in Ihrer Nähe, z.B. bei den dmdrogerie märkten, den Supermärkten der real,- SB Warenhaus GmbH oder den Filialen von mobilcom-debitel. Die nächste Filiale in Ihrer Nähe finden Sie hier. Nach Eingang Ihrer Zahlung erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail.
Wie kann ich mit Bitcoins bezahlen?
Aktuell leider nicht mehr online in diesem Shop. Der Grund hierfür ist, dass die Zahlung mit Bitcoins nicht mit dem Trusted Shops Käuferschutz vereinbar ist, da "der Kunde keine Zahlung in einer durch die Garantie (Trusted Shops Käuferschutz) abzusichernden Währung nachweisen" könne. Wir mussten diese Zahlungsart daher leider wieder entfernen.
Sie können aber weiterhin in unserem französischsprachigen Online-Shop mit Bitcoins bezahlen oder uns kontaktieren und die Transaktion außerhalb dieses Shops abwickeln.
Wie kann ich risikolos einkaufen?
Wir bieten Ihnen mit dem Trusted Shops Käuferschutz eine Möglichkeit, sich bei Zahlungen im Voraus abzusichern. Zudem ist unter bestimmten Voraussetzungen auch die Zahlung auf Rechnung möglich. Beachten Sie bitte auch den Punkt risikoloser Versand.
Der Trusted Shops Käuferschutz:
Wir sind ein von Trusted Shops geprüfter Online-Shop. Sie können sich damit nach der Bestellung kostenlos für den Trusted Shops Basic Käuferschutz mit einer Absicherungssumme bis 100€ anmelden. Zudem ist eine kostenpflichtige Plus-Option mit einer Absicherungssumme bis 20000€ verfügbar. Weitere Informationen und die detaillierten Bedingungen finden Sie bei Trusted Shops.
Sind die Preise auf waagen.lu wirklich günstig?
Bitte zögern Sie nicht, vor einer Bestellung unsere Preise mit denen der Konkurrenz zu vergleichen.
Sparschwein Woanders günstiger gesehen? Eine kurze Mitteilung über das Sparschwein-Symbol auf der jeweiligen Artikelseite genügt. Als Dank erhalten Sie ein ein interessantes Angebot.
Beachten Sie bitte auch folgende Punkte:
Enthaltene Serviceleistungen:
Wir prüfen alle von unserem Unternehmenssitz in Luxemburg versendeten Waagen vor dem Versand. Soweit möglich und erforderlich justieren wir die Waagen zudem unter Berücksichtigung der Schwerkraft am Einsatzort, so dass Sie Ihre Waage ohne erneute Justierung sofort einsetzen können.*
*Bitte beachten Sie dazu die Informationen unten auf jeder Artikelseite.
Mit einer Waage bestellte Optionen werden für Sie eingebaut und getestet. Für spezielle Einsatzzwecke liefern wir eigene, gut verständliche Kurzanleitungen mit (z.B. zum Einsatz der Zählwaage HC-i mit Signalleuchte).
Verfügbarkeit:
Bitte beachten Sie die bei dem jeweiligen Artikel angegebene Lieferzeit. Zahlreiche Waagen sind bei uns auf Lager und sofort lieferbar. Bei Waagen, die wir selber beim Hersteller bestellen müssen, lassen wir uns die Verfügbarkeit bestätigen, bevor wir Ihre Bestellung annehmen.
Risikolose Zahlung:
Informieren Sie sich über die - für Sie kostenlose - Trusted Shops Geld-zurück-Garantie.
Risikoloser Versand:
Wir übernehmen das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes der Waage auf dem Transportweg - auch gegenüber Firmenkunden ("Unternehmern")! Gerade bei empfindlichen Produkten wie Waagen ist dies sehr wichtig. Entsprechend gut verpackt sind unsere Waagen - Transportschäden kommen so gut wie nie vor.

Versand

Wie hoch sind die Versandkosten?
Die Versandkosten werden Ihnen auf jeder Artikelseite angezeigt. Diese gelten für einen Artikel und das ganz oben auf der Seite angezeigte Land. Wenn Sie mehr als einen Artikel bestellen möchten, legen Sie die Artikel einfach in den Warenkorb: die Versandkosten werden Ihnen sofort angezeigt.
Für den Versand nach Deutschland und innerhalb Luxemburgs gelten folgende Pauschalen:
  • unter 100,- € Nettobestellwert: Versand mit EURODIS für 7,00 € (exkl. MwSt.)
  • ab 100,- € Nettobestellwert: kostenloser Versand mit EURODIS
Wer liefert die Sendungen aus?
Für alle aus Luxemburg versendeten Artikel können Sie während des Bestellvorgangs zwischen dem Versand mit EURODIS und dem Versand per Post wählen. Für den Wechsel der Versandart kann ein Aufpreis anfallen, der Ihnen an dieser Stelle des Bestellvorgangs angezeigt wird.
Wenn Sie den Versand mit EURODIS wählen, erfolgt die Auslieferung durch den EURODIS-Partner in Ihrem Land. In Deutschland ist dies trans-o-flex, in Luxemburg Interoute, in Österreich die Post (Stand Mai 2023). Wichtig: EURODIS stellt nicht an Privatadressen zu!
Wenn Sie den Versand per Post wählen, versenden wir Ihr Paket mit der Luxemburger Post. Die Auslieferung erfolgt im Normalfall durch die jeweilige nationale Postorganisation des Ziellandes. In Deutschland ist dies z.B. die Deutsche Post (DHL).
Bei direkt durch den Hersteller versendeten Artikeln besteht keine Auswahlmöglichkeit. Falls dies einen Ihrer Artikel betrifft, weisen wir Sie während des Bestellvorgangs (Schritt 4) ausdrücklich darauf hin. Der Direktversand erfolgt üblicherweise mit folgenden Paketdiensten:
  • A&D: UPS oder TNT
  • Kern: UPS oder DPD
  • Ohaus: UPS
Wie werden die Waagen verpackt?
Digitalwaagen enthalten empfindliche Wägezellen und stellen höhere Anforderungen an die Versandverpackung als andere elektronische Geräte. Alle von uns versendeten Waagen werden daher äußerst sorgfältig verpackt. Sofern die Produktverpackung nicht speziell für den Paketversand entworfen wurde, verpacken wir Waagen nochmals gut gepolstert in einer Außenverpackung (stabiler Karton).
Das Transportrisiko tragen in jedem Fall wir (siehe "Gefahrenübergang" in unseren AGB).
Wie schnell erhalte ich meine Bestellung?
Die Lieferzeit wird auf jeder Artikelseite (1), im Warenkorb und während des Bestellvorgangs angezeigt.  Achten Sie bitte darauf, dass ganz oben auf der Seite das richtige Land ausgewählt ist (2):
Angabe der Lieferzeit auf jeder Artikelseite
Bei Bestellung von mehreren Artikeln mit unterschiedlich langer Lieferzeit zählt die längste Angabe.
Beispiel: Sie bestellen eine sofort lieferbare Waage mit der Angabe "auf Lager, Lieferung in 1 bis 3 Werktagen" an einem Montag und zahlen nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung sofort per Kreditkarte. Das Paket wird in der Regel frühestens am Dienstag und spätestens am Donnerstag bei Ihnen eintreffen.
Sie erhalten nach dem Versand Ihrer Bestellung üblicherweise eine E-Mail mit einem Link bzw. der Trackingnummer zur Sendungsverfolgung.
Was bedeutet die Angabe ??? bei den Versandkosten im Warenkorb?
Im Warenkorb werden die günstigsten Versandkosten für das momentan gewählte Land angezeigt. Erscheint statt dessen ???, so konnten keine Versandkosten berechnet werden. Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir den Fehler beheben können.

Widerruf

Wie kann ich meine Bestellung widerrufen und die Ware zurücksenden?
Unser Angebot richtet sich seit dem 01.01.2018 ausschließlich an Geschäftskunden (Unternehmer). Wir verkaufen nicht mehr an Verbraucher, ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht. Wir können unsere Artikel so zur sehr attraktiven Konditionen anbieten. Bitte stellen Sie vor einem Kauf aber sicher, dass Sie den richtigen Artikel ausgewählt haben. Bei Beratungsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. In manchen Fällen können wir Ihnen auch ein Leihgerät zum Testen zur Verfügung stellen.

Gewährleistung und Garantie

Wie lange ist die Gewährleistungsfrist? Welche Garantie erhalte ich?
Laut unseren AGB gilt bei Neuware eine Gewährleistung von einem Jahr für Unternehmer.
Zudem erhalten Sie bei fast allen Artikeln parallel zu der gesetzlichen Gewährleistung eine freiwillige Garantie durch den Hersteller. Bitte beachten Sie hierzu die Angaben auf der Seite des jeweiligen Artikels und die hier aufgeführten Garantieinformationen der verschiedenen Hersteller.
Wie funktioniert der Austausch oder die Reparatur defekter Waagen?
Die Informationen hierzu finden Sie auf unserer Serviceseite "Reparaturen".
Kann ich vorab ein Austauschgerät erhalten? Kann ich eine Waage ausleihen?
In Einzelfällen können wir möglicherweise vorab ein Austauschgerät versenden bzw. Ihnen eine Leihwaage für die Dauer der Reparatur zur Verfügung stellen. Wir werden uns immer bemühen, eine möglichst kundenfreundliche Lösung zu finden, können Ihnen an dieser Stelle aber keinerlei verbindliche Zusage machen und weisen auch darauf hin, dass solche Dienstleistungen nicht bei der Kalkulation unserer günstigen Preise berücksichtigt wurden. Denken Sie bitte immer daran, dass Ihnen selbst im günstigsten Fall aufgrund der Paketlaufzeit und evtl. erforderlichen Eichung ein Austauschgerät nicht unmittelbar zur Verfügung stehen wird.
Was mache ich, wenn ich auf eine jederzeit funktionierende Waage angewiesen bin?
Hier gibt es zwei mögliche Lösungen: Sie kaufen bei einem Händler in Ihrer Nähe und lassen sich die schnelle Reparatur bzw. Bereitstellung eines Ersatzgeräts vertraglich zusichern (Servicegarantie) oder Sie halten selbst ein Ersatzgerät bereit.
Wenn der Ausfall einer Waage zu hohen Schäden führen kann, ist die vorsorgliche Anschaffung einer (günstigen) Ersatzwaage eine sinnvolle Investition.

Geeichte Waagen

Hinweise:

Was sind geeichte Waagen (konformitätsbewertete Waagen)?
Geeichte Waagen entsprechen den Bestimmungen der Richtlinie 2014/31/EU. Von zentraler Bedeutung ist hierbei die Einhaltung der zulässigen Fehlergrenzen. Die Übereinstimmung wird durch ein Konformitätsbewertungsverfahren sichergestellt, an dem der Waagen-Hersteller und sogenannte "notifizierte Stellen" beteiligt sind (siehe Anhang II der Richtlinie).
Bei den in unserem Shop angebotenen geeichten Waagen erfolgt die Ersteichung auf Grundlage der EU-Baumusterprüfbescheinigung. Diese ist auf der jeweiligen Artikelseite ganz unten verlinkt (unter "weitere Informationen").
Benötige ich eine geeichte Waage?
Der Richtlinie 2014/31/EU zufolge benötigen Sie für folgende Verwendungen eine geeichte Waage:
  1. Bestimmung der Masse für Zwecke des geschäftlichen Verkehrs.
  2. Bestimmung der Masse zur Berechnung einer Gebühr, eines Zolls, einer Abgabe, einer Zulage, einer Strafe, eines Entgeltes, einer Entschädigung oder ähnlicher Zahlungen.
  3. Bestimmung der Masse in Hinblick auf die Anwendung von Rechtsvorschriften und die Erstellung von Gutachten für gerichtliche Zwecke.
  4. Bestimmung der Masse bei der Ausübung der Heilkunde beim Wiegen von Patienten aus Gründen der ärztlichen Überwachung, Untersuchung und Behandlung.
  5. Bestimmung der Masse für die Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken aufgrund ärztlicher Verschreibung und Bestimmung der Masse bei Analysen in medizinischen und pharmazeutischen Laboratorien.
  6. Bestimmung des Preises entsprechend der Masse für den Verkauf in öffentlichen Verkaufsstellen und bei der Herstellung von Fertigpackungen.
In §1 Absatz 2 der seit 01.01.2015 in Deutschland geltenden Mess- und Eichverordnung (MessEV) werden Messgeräte aufgeführt, die:
  1. zur Verwendung im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr,
  2. zur Bestimmung der Masse, des Volumens, des Drucks, der Temperatur, der Dichte und des Gehalts bei
    a) der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken auf Grund ärztlicher Verschreibung oder
    b) Analysen in medizinischen und pharmazeutischen Laboratorien,
  3. zur Bestimmung der Masse bei der Ausübung der Heilkunde beim Wiegen von Patienten aus Gründen der ärztlichen Überwachung, Untersuchung und Behandlung [...]
bestimmt sind.
Im Zweifelsfall (geeichte Waage erforderlich oder nicht) ist Ihr Eichamt (Deutschland) bzw. die in Ihrem Land zuständige Organisation der richtige Ansprechpartner.
Siehe auch:
Was muss ich bei der Auswahl einer geeichten Waage beachten?
Für verschiedene eichpflichtige Zwecke gelten unterschiedliche Anforderungen an die geeichte Waage. Die folgenden Punkte können nur einen ersten Überblick vermitteln. Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen Ihr Eichamt (Deutschland) bzw. die in Ihrem Land zuständige Organisation erteilen.
  • Grundsätzlich darf die Mindestlast nicht unterschritten werden. Diese ist in den technischen Daten auf jeder Artikelseite angegeben.
  • Bei der Verwendung als Kontrollwaage für Fertigpackungen gelten strengere Anforderungen. Achten Sie in diesem Fall nicht auf die Mindestlast, sondern vergleichen Sie den relevanten Eichwert aus dieser Tabelle mit dem Eichwert der Waage.
  • Beim mobilen Einsatz darf die Eichung nicht nur für einen bestimmten Aufstellungsort gelten. Im Allgemeinen wird die Eichung von geeichten Waagen der Klasse III mit bis zu 3000 Teilungswerten für das Land des Kunden ausgestellt. Auch bei Waagen der Klasse II (Präzisionswaagen) oder Klasse I mit eingebautem Justiergewicht gilt die Eichung unabhängig vom Standort. Waagen der Klasse III mit mehr als 3000 Teilungswerten (pro Wägebereich) und Waagen der Klasse II ohne eingebautes Justiergewicht werden dagegen für eine bestimmte Region oder einen bestimmten Aufstellungsort justiert und geeicht. Beachten Sie auch in diesem Fall die Angaben auf jeder Artikelseite oder kontaktieren Sie uns bei Fragen.
  • Beim Einsatz im Direktverkauf muss die Waage hierfür zugelassen sein (dies ist z.B. bei unseren preisrechnenden Waagen der Fall). Falls eine geeichte Waage für den Direktverkauf zugelassen ist, steht dies auf der jeweiligen Seite.
  • Beim Anschluss an einen PC sind zusätzliche Anforderungen zu beachten.
  • Der Anschluss geeichter Waagen an Kassensysteme ist nochmals strenger geregelt, wobei die Interpretation und Umsetzung der Vorschriften in verschiedenen EU-Ländern unserer Erfahrung nach nicht einheitlich ist.
Benötige ich eine geeichte Personenwaage?
Geeichte Personenwaagen in Deutschland
In Deutschland wird die Richtlinie 2014/31/EU durch das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV) umgesetzt.
Nach §1 Absatz 2 MessEV unterliegen Messgeräte (Waagen) zur Bestimmung der Masse bei der Ausübung der Heilkunde beim Wiegen von Patienten aus Gründen der ärztlichen Überwachung, Untersuchung und Behandlung der Eichpflicht.
Ausführliche Informationen finden Sie im Infoblatt "Waagen in der Heilkunde" (PDF) der AGME oder bei dem für Sie zuständigen Eichamt.
Auch bei der Einstufung von Sportlern in Gewichtsklassen vor offiziellen Wettkämpfen kann eine geeichte Personenwaage erforderlich sein.
Wie erkenne ich, ob meine Waage geeicht wurde?
Sie können dies anhand einer Reihe von Merkmalen erkennen, die wir hier beschrieben haben.
Wie erkenne ich das Jahr der Ersteichung?
Auf erstgeeichten Waagen ist ein "CExx"-Aufkleber angebracht, wobei "xx" für das Jahr der Ersteichung steht.
Die folgende Waage wurde demnach 2011 erstgeeicht:
Ersteichung CE11
Bei Waagen, die ab dem 20. April 2016 geeicht wurden, steht die Jahreszahl der Ersteichung hinter dem "M" (welches nicht mehr grün ist):
Kennzeichnung erstgeeichte Waage ab 20. April 2016
Wird die EU-Konformitätsbewertung ("Ersteichung") auch in meinem Land anerkannt?
Die Ersteichung einer Waage durch eine hierzu berechtigte Stelle in einem EU-Mitgliedsstaat wird in sämtlichen Mitgliedsstaaten akzeptiert (die entsprechende EU-Richtlinie wurde bereits 1990 erlassen).
Die Gebrauchszone, für welche die Eichung gültig ist, ist üblicherweise auf einer der Waage beiliegenden Konformitätserklärung oder Konformitätsbescheinigung angegeben. Bei manchen Herstellern ist dieses Dokument Teil der Anleitung.
Hinweis zu geeichten Ohaus-Waagen: Die Gebrauchszone wird anhand eines Geocodes und - je nach Land - eines Aufklebers auf der Waage angegeben.
Beispiel für eine Konformitätsbescheinigung nach der alten Richtlinie 2009/23/EG (geeichte Waage der Klasse III für den Einsatz in Deutschland):
Konformitätsbescheinigung geeichte Waage
Was bedeutet der Geocode bei geeichten Waagen von Ohaus?
Der Geocode ist auf dem Typenschild der Waage angebracht und ermöglicht die Bestimmung der Gebrauchszone:
  • 18 - Bayern Süd
  • 19 - Baden-Würtemberg
  • 19 - Bayern Nord
  • 20 - Deutschland - gesamtes Bundesgebiet (nur Klasse III bis 3000e)
  • 20 - Hessen
  • 20 - Rheinland-Pfalz
  • 20 - Nordrhein-Westfalen
  • 20 - Saarland
  • 20 - Sachsen
  • 21 - Brandenburg
  • 21 - Bremen
  • 21 - Hamburg
  • 21 - Mecklenburg-Vorpommern
  • 21 - Niedersachsen
  • 21 - Sachsen-Anhalt
  • 21 - Schleswig-Holstein
Wie lange ist die Eichung gültig?
Gültigkeitsdauer der Eichung in Deutschland
In Deutschland beträgt die Eichfrist zwei Jahre, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist (siehe §34 Mess- und Eichverordnung). Die Eichfrist endet hierbei erst am Ende des Jahres, somit gilt die Eichung einer 2024 erstgeeichten Waage gilt bis Ende 2026 .
Ausnahmen aus Anlage 7 MessEV, zuletzt geändert zum 8. Mai 2019 durch die "Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) und der Mess- und Eichverordnung (MessEV)" (PDF):
  • 4 Jahre bei Personenwaagen, die in Krankenhäusern aufgestellt sind. Dies gilt auch für Säuglingswaagen und Waagen zur Feststellung des Geburtsgewichts, nicht aber für Bettenwaagen.
  • Unbegrenzte Gültigkeit bei Personenwaagen ("Waagen zum Verwiegen von Personen"), die nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind (sondern z.B. Arztpraxen).
  • 4 Jahre bei Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben .
  • 4 Jahre bei Gewichtsstücken.
Alle Angaben ohne Gewähr. Weitere Ausnahmen betreffen Waagentypen, die wir nicht anbieten (z.B. selbsttätige Waagen). Die komplette Liste finden sie in Anlage 7 MessEV.
Gültigkeitsdauer der Eichung in Belgien
Die Eichung gilt 4 Jahre.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Wirtschaftsministeriums.
Gültigkeitsdauer der Eichung in Luxemburg
Geeichte Waagen unterliegen einer Pflicht zur Nacheichung alle drei Jahre. Durch einen ministeriellen Beschluss werden jedes Jahr die Gemeinden bestimmt, in denen alle der Eichpflicht unterliegenden Waagen nachgeeicht werden. Quelle: Art. 34 Règlement grand-ducal du 26 janvier 2016 concernant les instruments de pesage à fonctionnement non automatique
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Service de Métrologie Légale.
Gültigkeitsdauer der Eichung in den Niederlanden
Die Eichung ist prinzipiell unbegrenzt gültig.
Gültigkeitsdauer der Eichung in Österreich
In Österreich beträgt die Nacheichfrist 2 Jahre (3 Jahre bei Brückenwaagen auf Bauernhöfen) und beginnt mit dem der letzten Eichung folgenden Kalenderjahr. Die Eichung einer 2024 erstgeeichten Waage gilt somit bis Ende 2026.
Weitere Informationen finden Sie im Maß- und Eichgesetz.
Gültigkeitsdauer der Eichung in der Schweiz
Siehe Art. 18 der Verordnung des EJPD über nichtselbsttätige Waagen.
Gültigkeitsdauer der Eichung im Vereinigten Königreich (England, Nordirland, Schottland und Wales)
Die Eichung ist prinzipiell unbegrenzt gültig.
Siehe Welmec Country Info United Kingdom.
Wo kann ich meine Waage nacheichen lassen? Was kostet die Nacheichung?
Nacheichung in Deutschland
Die Eichung kann nur Ihr Eichamt vornehmen. Eine Liste der Eichämter in Deutschland finden Sie hier.
Die Kosten finden Sie in der Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (Mess- und Eichgebührenverordnung - MessEGebV), nichtselbsttätige Waagen fallen unter die Schlüsselzahlengruppe 2.2. Die Kosten sind je nach Genauigkeitsklasse und Höchstlast unterschiedlich (z.B. geeichte Waage HL-3000LWP-EC => Genauigkeitsklasse III => 2.2.3.1 bis 5 kg).
Hinweise:
  • Die am 28.03.2105 in Kraft getretene neue MessEGebV hat zu einer durchschnittlichen Erhöhung der Gebühren von ca. 30% geführt. Die einzelnen Leistungen sollen damit kostendeckend erbracht werden. Weitere Informationen zur Gebührenanpassung finden Sie z.B. in diesem Informationsschreiben des LBME (PDF). Zum 8. Mai 2019 ist eine weitere Gebührenanpassungen mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 9,8% in Kraft getreten, zum 1. Januar 2021 wird es zu einer durchschnittlichen Gebührenerhöhung von 6,8% kommen (Quelle).
  • Der Begriff "Nacheichung" wird im aktuellen Mess- und Eichgesetz und der Mess- und Eichverordnung nicht mehr verwendet, statt dessen ist von der "Eichung" die Rede (im Gegensatz zur "EG-Ersteichung" oder "Konformitätsbewertung").
Nacheichung in Belgien
Die Nacheichung von Waagen bis 30kg wird seit dem 01.01.2014 nur noch durch akkreditierte Stellen durchgeführt. Eine Liste und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Wirtschaftsministeriums.
Nacheichung in Luxemburg
Die Nacheichung wird ausschließlich durch den Service de Métrologie Légale durchgeführt. Ihre Waage erhält dabei einen luxemburgischen Eichaufkleber mit der aktuellen Jahreszahl (z.B. "16" für eine Nacheichung im Jahr 2016):
Eichmarke Nacheichung Luxemburg
Bei Wartungsbedarf Ihrer bei uns gekauften Waage kontaktieren Sie uns bitte.
Nacheichung in den Niederlanden
Die Nacheichung wird vor zugelassen Unternehmen durchgeführt, die Sie auf der Website des NMi finden.
Nacheichung in Österreich
Die Nacheichung wird von ermächtigten Eichstellen durchgeführt. Diese Stellen können häufig auch Wartungsarbeiten ausführen. Eine Liste der ermächtigten Eichstellen finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen.
Nacheichung in der Schweiz
Für die Nacheichung sind die kantonalen Eichämter zuständig, die Adresse finden Sie über die METAS-Website.
Welche Anforderungen gelten an Kontrollwaagen für Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge?
Europäische Richtlinien und Leitfäden zu Fertigpackungen
Auf der Website der Europäischen Kommission finden sie einen Überblick der Rechtsvorschriften zu Fertigpackungen (zur Zeit Richtlinien 75/107/EWG und 76/211/EWG, geändert durch die Richtlinie 2007/45/EG), Berichte, Arbeitsdokumente sowie Links zu den praxisorientierten WELMEC-Leitfäden (ganz unten unter "guidance documents").
Fertigpackungsverordnung in Deutschland
Die Ende 2020 in Kraft getretene Verordnung über Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten (FPackV) finden Sie hier. Bei Fragen zu diesem komplexen Thema empfehlen wir Ihnen, sich an Ihr Eichamt zu wenden.
In Anlage 7 werden die folgenden Anforderungen an nichtselbsttätige Waagen genannt:
Nennfüllmenge (QN) der Fertigpackungen in g oder ml  Größter zulässiger Eichwert (e) der Waage in g
5 ≤ QN < 10 e ≤ 0,1
10 ≤ QN < 25 e ≤ 0,2
25 ≤ QN < 150 e ≤ 0,5
150 ≤ QN < 350 e ≤ 1
350 ≤ QN < 1.750 e ≤ 2
1.750 ≤ QN < 3.500 e ≤ 5
3.500 ≤ QN < 7.000 e ≤ 10
7.000 ≤ QN < 25.000 e ≤ 20
25.000 ≤ QN < 50.000 e ≤ 50
50.000 ≤ QN < 100.000 e ≤ 100
100.000 ≤ QN < 600.000 e ≤ 200
600.000 ≤ QN < 1.500.000 e ≤ 500
Unser Tipp: Viele unserer Kunden setzen für die Fertigpackungskontrolle die geeichte abwaschbare Waage A&D SJ-3000WP-EC mit Eichwert (e) ab 0,5g ein.
Fertigpackungen in Luxemburg
Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zur Gesetzgebung zu Fertigpackungen in Luxemburg.
Was muss beim Anschluss einer geeichten Waage an einen Computer beachtet werden?
Die folgenden Informationen sollen Ihnen einen ersten Überblick zum Thema "geeichte Waage am Computer" geben. Die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität können wir nicht garantieren. Wenden Sie sich deshalb vor einem Kauf unbedingt an die für Sie zuständige Eichbehörde und lassen Sie sich die Zulässigkeit Ihres Vorhabens bestätigen!
Je nachdem, wofür Sie Ihre geeichte Waage einsetzen möchten, gelten unterschiedliche Vorschriften. Bitte lesen Sie nachfolgend den für Sie zutreffenden Abschnitt.
Einsatz für nicht-eichpflichtige Zwecke
Falls Sie Ihre geeichte Waage nicht für eichpflichtige Zwecke verwenden (sondern z.B. für interne Kontrollen), sind Sie von den eichrechtlichen Vorschriften nicht betroffen. Aus eichrechtlicher Sicht spricht nichts gegen den Anschluss der Waage an einen PC. Aus Gründen der Rückverfolgbarkeit (Traceability) ) der Messergebnisse kann es dennoch sinnvoll sein, eine Waage mit Alibispeicher einzusetzen.
Ausnahmen von der Eichpflicht
In manchen Fällen bestehen Ausnahmen für Zusatzeinrichtungen, die an geeichte Waagen angeschlossen werden. Ein Beispiel hierfür sind Kontrollwaagen für Fertigpackungen i in Deutschland: Angeschlossene Zusatzeinrichtungen unterliegen laut Fertigpackungsverordnung Anlage 7 Nr. 3 nicht der Eichpflicht. Der Anschluss einer solchen geeichten Kontrollwaage an einen PC sollte somit zulässig sein, auch wenn die Software auf dem PC nicht geprüft wurde.
Einsatz für eichpflichtige Zwecke mit Ausnahme des direkten Verkaufs
Der Anschluss der Waage an einen Computer zur Weiterverarbeitung der Messwerte ist nur dann zulässig, wenn entweder:
  1. Das Gesamtsystem bestehend aus Waage, PC und Software der Richtlinie 2014/31/EU entspricht und konformitätsbewertet ("geeicht") wurde.
  2. Oder wenn didie Wägeergebnisse "durch den Teil des Geräts, der den wesentlichen Anforderungen entspricht, korrekt und unlöschbar gedruckt oder gespeichert werden und beiden von der Messung betroffenen Parteien zugänglich sind (Vorbemerkung zu Anhang I der Richtlinie 2014/31/EU).
DiDie Anforderungen in Punkt 2 lassen sich mit einem Alibidrucker oder einem Alibispeicher erfüllen, der in die geeichte Waage eingebaut ist oder an die geeichte Waage angeschlossen ist. Wichtig ist hierbei, dass eine eindeutige Zuordnung der Wägeergebnisse gewährleistet sein muss. Dies kann z.B. über eine von der Waage vergebene laufende Nummer oder einen von der Waage generierten Zeitstempel mit Datum und Uhrzeit erfolgen. Zudem müssen die geeichten Wägeergebnisse "beiden von der Messung betroffenen Parteien zugänglich" sein. Weitere Informationen finden Sie in dem Merkblatt "Informationen für Betreiber von EDV-Anlagen an Waagen" (Deutschland), der "Richtlinie E-22: Anschluss von Peripheriegeräten an Nichtselbsttätige Waagen" (Österreich) oder in dem WELMEC-Leitfaden 2 (Punkt 2.2.1.1) (Europa).
Aktuell sind folgende geeichte Waagen mit Alibispeicher in unserem Shop erhältlich:
Einsatz im Direktverkauf
Beim Einsatz einer geeichten Waage im Direktverkauf gilt die oben unter Punkt 2 aufgeführte Erleichterung nicht! Dies bedeutet, dass das gesamte Kassensystem (inkl. Software) der Richtlinie Richtlinie 2014/31/EU entsprechen muss. Hierzu zählen auch die Anforderungen für den Einsatz im direkten Verkauf.
Für die POS-Software sollte ein Zertifikat (früher: Prüfschein) einer notifizierten Stelle vorliegen. Als Anbieter von Kassensoftware empfehlen wir Ihnen, sich für weitere Informationen an eine zur Ausstellung dieser Zertifikate berechtigte notifizierte Stelle zu wenden (in Deutschland ist dies die PTB, in Österreich der Physikalisch-technische Prüfdienst des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen).
Beachten Sie bitte, dass wir Ihnen zwar konformitätsbewertete ("geeichte") Waagen mit EG-Bauartzulassung bzw. EU-Baumusterprüfbescheinigung liefern können, aber keine Konformitätsbewertung für das Gesamtsystem durchführen können! Falls dies von Ihrer Eichbehörde gefordert wird, können wir Ihnen leider keine Lösung anbieten. Verschiedene Länder sind unserer Erfahrung nach unterschiedlich streng, wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich vor einer Bestellung mit der für Sie zuständigen Eichbehörde in Verbindung zu setzen, die später auch die Kontrollen bei Ihnen durchführen wird.
An welche Eichbehörde kann ich mich bei Fragen wenden?
Deutschland
In der Regel ist das für Sie zuständige Eichamt der richtige Ansprechpartner. Die Adresse finden Sie auf eichamt.de.
Luxemburg
Bitte wenden Sie sich an den Service de Métrologie Légale.
Schweiz
Das für Sie zuständige kantonale Eichamt finden Sie über die METAS-Website.
Weitere Länder
Informationen zur Organisation des gesetzlichen Eichwesens in Ihrem Land finden Sie auf der WELMEC-Website..

Wägetechnik-Glossar

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