Apothekerwaage

Waagen zur Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken (Apothekerwaagen, Rezepturwaage)
müssen geeicht sein, zudem muss das Gewicht jeder Zutat über der Mindestlast der Waage liegen.
In Deutschland enthält die neue Apothekenbetriebsordnung keine konkreten Vorschriften zu den Waagen mehr, die in einer Apotheke vorhanden sein müssen. Die Auswahl der Ausstattung unterliegt der Verantwortung des Apothekenleiters. Nach der alten ApBetrO war eine Präzisionswaage (Klasse II) mit einer Höchstlast bis zu 2kg und eine Feinwaage (Klasse I) erforderlich.

Falls Sie dagegen auf der Suche nach einer Personenwaage für Ihre Apotheke sind, finden Sie in den Kategorien Säulenwaage" und "Personenwaage" geeignete Waagen.

Sortierung: Preis | Ziffernschritt | Höchstlast | Wägeplatte

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