Personenwaage, geeicht

Eine geeichte Personenwaage
ist für die Bestimmung der Masse bei der Ausübung der Heilkunde beim Wiegen von Patienten aus Gründen der ärztlichen Überwachung, Untersuchung und Behandlung gesetzlich vorgeschrieben (Richtlinie 2014/31/EU ). Alle Personenwaagen auf dieser Seite werden mit einer am Verwendungsort (Versandadresse) gültigen Eichung ausgeliefert und können sofort für eichpflichtige Zwecke eingesetzt werden.
Keine Eichpflicht besteht (in Deutschland) bei folgenden Verwendungszwecken: Körpergewichtswaagen in der Pathologie, Personenwaagen und Säuglingswaagen (zum Ausleihen) in Apotheken, Säuglingswaagen von Hebammen, Personenwaagen bei der Blutentnahme zur Herstellung von Blutkonserven (keine Heilkunde nach § 1 Abs. 2 MessEV).
Hinweise:
Weitere Informationen zu dem Thema geeichte Waagen finden Sie bei unseren häufig gestellten Fragen (FAQ) und in unserem Glossar, so z.B.:

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